Bus-Führerschein
Übersicht aller angebotenen Termine

Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
Nächste Kurstermine
Details zum ausgewählten Kurs
Qualifikationsbescheinigung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
- LKW- und Busfahrer unterliegen ab 10.09.2009 der gesetzlichen Pflicht zur Weiterbildung.
- Die Weiterbildungspflicht trifft alle gewerblichen Fahrer (ab 3,5t), unabhängig vom Datum des Fahrerlaubniserwerbs.
- 35 Stunden (à 60 Minuten) Weiterbildungslehrgang (5 Tage à 7 Stunden) im Zyklus von fünf Jahren, die jeder LKW- und Busfahrer innerhalb von fünf Jahren besuchen muss.
- Die 35 Stunden müssen nicht in einem geschlossenen Lehrgang absolviert werden. Sie können auch in Blöcken von mindestens sieben Stunden (420 Min. - also 1 Tag) aufgeteilt werden.
- 1.2 Kenntnis der technischen Merkmale und der Funktionsweise der Sicherheitsausstattung des Fahrzeugs
- 1.5 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit und des Komforts der Fahrgäste
- 1.6 Fähigkeit zur Gewährleistung der Sicherheit der Ladung unter Anwendung der Sicherheitsvorschriften und durch richtige Benutzung des KOM
- 3.1 Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- 3.4 Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- 3.5 Fähigkeit zur richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen
- Mindestalter 18 Jahre
- Deutsch in Wort und Schrift
- Gesundheitliche Eignung
- Die erfolgreiche Teilnahme an der beschleunigten Grundqualifikation
Leibnizstraße 8,
21502 Geesthacht